Über uns & die Pfadfinder
Erfahre mehr über die DPSG Bad Dürrheim und über die Pfadfinder
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Was sind die Pfadfinder genau?
Pfadfinden bei der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bietet Kindern und Jugendlichen mehr als ein Abenteuer. Es bietet ganz viele Abenteuer:
Pfadfinden ist aber immer auch ein persönliches Abenteuer. Denn es geht auch um den Einzelnen, um die ganz individuellen Stärken, die jede und jeder mitbringt. Und schließlich sind wir auch im Glauben unterwegs.
Unser Verständnis für die Welt beruht auf den Grundsätzen des christlichen Glaubens. Selbstverständlich übernehmen Pfadfinderinnen und Pfadfinder auch Verantwortung für die Natur und setzen sich für die Umwelt ein. Alles in allem macht Pfadfinden Kinder und Jugendliche zu starken und selbstständigen Persönlichkeiten und bietet ihnen Erlebnisse und Erfahrungen, die wertvoll für ihr weiteres Leben sind.
Wer wir sind und seit wann es uns gibt
Die DPSG Bad Dürrheim wurde am 23. August 1955 von sieben Bad Dürrheimern gegründet.
Heute umfasst unsere Gemeinschaft 4 Jugend-Sippen in allen Altersstufen, sowie ca. 35 aktive Mitglieder.
Die DPSG Bad Dürrheim gehört zum Stamm der Johanniter.
gegründet
aktive Mitglieder
Jugendgruppen
Lager pro Jahr
Abenteuer
Unsere Pfadfindersippen
4 JAHRE UND ÄLTER
Ab dem Alter von vier Jahren können Kinder Mitglied in Bibergruppen werden.
Die Biber (4-7 Jahre) lernen schon vor dem Einstieg in die Wölflingsstufe das Abenteuer Pfadfinden kennen. Sie gehen mit neugierigen Augen durch die Welt, in der Bibergruppe können sie das mit Freundinnen und Freunden gemeinsam tun, begleitet durch die Leiterinnen ihrer Gruppe. Neben pfadfinderischen Aktionen wie zum Beispiel einem gemeinsamen Lagerfeuer, steht das gemeinsame Spielen und das Erleben in der Gruppe im Vordergrund der Arbeit mit Bibern.
Die Biber treffen sich freitags von 14.45 bis 15.45 Uhr.
7 JAHRE UND ÄLTER
Die Wölflinge (7-10 Jahre) entdecken vor allem ihr alltägliches Umfeld und versuchen, es nach ihren Wünschen zu gestalten. Im Alter von sieben Jahren können Jungen und Mädchen Mitglied der Wölflings-Stufe und damit der DPSG werden. In der Kinderstufe stehen die Wölflinge am Anfang einer Entdeckungsreise, in der sie bis zum 10. Lebensjahr vieles lernen, ausprobieren und erleben können.
Die Wölflinge treffen sich mittwochs von 18 bis 19 Uhr.
10 JAHRE UND ÄLTER
Jungpfadfinderinnen und Jungpfadfinder (10-13 Jahre) suchen und erleben Abenteuer. In ihrem Alter entdecken sie sich selbst. Ab 10 Jahre kann man Jungpfadfinderin und Jungpfadfinder werden. In der Jungpfadfinder-Stufe dreht sich alles ums Abenteuer.
13 JAHRE UND ÄLTER
“Wagt es” ist das Leitbild der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (13-16 Jahre). Sie brechen aus ihrem Alltag aus und stecken sich Ziele. Ab 13 Jahre kann man Mitglied in der Pfadfinder-Stufe werden. Pfadfinderinnen und Pfadfinder wagen viel.
Die Pfadfinder treffen sich donnerstags von 18 bis 19.30 Uhr.
16 JAHRE UND ÄLTER
Roverinnen und Rover (16-20 Jahre) treffen Entscheidungen für ihre Zukunft. Sie packen an und entdecken die Welt mit ihren Menschen und Kulturen. Im Alter von 16 Jahren können Jugendliche Mitglied der Rover-Stufe werden. Die Zugehörigkeit zur Rover-Stufe endet mit 20 Jahren. Roverinnen und Rover sind unterwegs – nicht nur unterwegs zu verschiedenen Orten, sondern auch unterwegs vom Jugendlichen zum Erwachsenen und unterwegs zu sich selbst.
Wer ist für was zuständig?
Was du sonst noch wissen solltest
Die wichtigsten Ereignisse in unserer Geschichte
Gründung im Gesellenhaus: 7 Bad Dürrheimer wollen eine Pfadfindergruppe im Ort gründen.
Die erste Pfadfindersippe in Bad Dürrheim hat sich den Namen „Adler“ gegeben.
Gründung einer zweiten Sippe mit dem Namen „Jaguar“.
Der Probestamm Bad Dürrheim/ Johanniter wird als Stamm der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) im Bereich der Erzdiözese Freiburg anerkannt und bestätigt.
Kontinuierliche Vergrößerung der Mitgliederzahl, regelmäßige Sippenstunden fanden im Gesellenhaus statt, Lagerleben, etc.
Umbau des Salzmagazins in Bad Dürrheim zum Vereinsheim
Feierliche Einweihung des neuen Pfadfinderheims.
Kontinuierliche Vergrößerung der Mitgliederzahl, regelmäßige Sippenstunden fanden im Gesellenhaus statt, Lagerleben, etc.
§ 1 Name, Sitz und Zweck
1.1 Der Verein führt den Namen: Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Johanniter Bad Dürrheim e.V.
1.2 Er hat seinen Sitz in Bad Dürrheim.
1.3 Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen eingetragen werden.
1.4 Zweck des Vereins ist die Jugendpflege auf Stammes- und Bezirksebene entsprechend der Ziele und Inhalte der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (kurz: DPSG). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gruppenarbeit, Gruppenfahrten, Bildungsmaßnahmen, soziale und kulturelle, auch internationale Aktivitäten.
§2 Zweck des Vereins (Gemeinnützigkeit)
2.1 Der Verein Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Johanniter Bad Dürrheim e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2 Der Verein ist slbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
2.5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das „Förderwerk St. Georg“, Sitz Gengenbach zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für die Jugendarbeit der DPSG auf der Bezirksebene Baar.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
3.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Minderjährige haben die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres Vormundes vorlegen.
3.2 Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds;
b) durch freiwilligen Austritt;
c) durch Streichung von der Mitgliederliste
d) durch Ausschluß aus dem Verein
4.2 Der freiwillige Ausschluß erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
§ 5 Mitgliedsbeitrag und sonstige Einnahmen
5.1 Der Erfüllung des Vereinszwecks dienen die Beiträge der Mitglieder, private Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und die Erträge des Vereinsvermögens.
5.2 Über die Höhe der Beiträge und ihre Fälligkeit entscheidet die Mitgliedersammlung.
§6 Organe des Vereins
6.1 Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die MItgliederversammlung
6.2 Die Tätigkeit und Funktion dieser Organe wird nachfolgend näher geregelt.
§ 7 Der Vorstand
7.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,dem Kassier und dem Kuraten.
7.2 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
§ 8 Die Zuständigkeit des Vorstands
8.1 Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
4.2 Er hat vor allem folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung;
b) Einberufung der Mitgliederversammlungen;
c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen
§ 9 Amtsdauer der Vorstands- und Beiratsmitglieder
9.1 Die Vorstands- und Beiratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes und des Beirates im Amt.
9.2 Alle zu wählenden Organmitglieder sind einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Die Mitglieder des Vorstandes müssen volljährig sein und die Mitglieder des Beirats müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.
9.3 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes oder des Beirates während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
9.4 Im Jahre der Verabschiedung dieser Satzung anno 1993 werden alle Mitglieder des Vorstands und des Beirats gewählt. Die Gruppe 1 bestehend aus 1. Vorsitzendem, Kassier, Leitersprecher und ein weiterer Beirat werden 1993 ausnahmsweise nur auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Künftig stehen sie in allen geradzahligen Jahren wieder zur Wahl. Die Gruppe 2 bestehend aus 2. Vorsitzendem, Kurat, Schriftführer und ein weiterer Beirat werden künftig in allen ungeradzahligen Jahren wiedergewählt.
§ 10 Beschlußfassung des Vorstandes
10.1 Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuberufen sind.
10.2 Die Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren, sowie vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 11 Der Beirat
11.1 Der Beirat besteht aus 5 Mitgliedern: dem Schriftführer, dem Werkzeugwart, dem Leitersprecher sowie zwei weiteren Beiräten.
11.2 Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in den Vorstandssitzungen zu beraten und ist in den Vorstandssitzungen voll stimmberechtigt.
§ 11 Der Beirat
11.1 Der Beirat besteht aus 5 Mitgliedern: dem Schriftführer, dem Werkzeugwart, dem Leitersprecher sowie zwei weiteren Beiräten.
11.2 Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in den Vorstandssitzungen zu beraten und ist in den Vorstandssitzungen voll stimmberechtigt.
§ 12 Mitgliederversammlung
12.1 Mindestens einmal im Jahr muß eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung obliegt dem 1. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied.
12.2 Die Einladung muß spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Mittelung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen. Das Einladunsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
12.3 Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahlen der Vorstands- und sonstigen Organmitglieder;
b) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands;
c) Entgegennahme der ordnungsgemäß geprüften Jahresrechnung;
d) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;
e) Beschlußfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
12.4 Die Mitgliederversammlung faßt alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen der Stimmenmehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
12.5 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
12.6 Jedes Mitglied kann bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, daß weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über spätere Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung.
12.7 Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das am Tage der Versammlung das 14. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere
§ 13 Außerordetliche Mitgliederversammlung
13.1 Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
13.2 Diese muß einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel aller M itglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
§ 14 Auflösung des Vereins
14.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
14.2 Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind sämtliche Vorstandsmitglieder die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren des Vereins.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 16.10.1993 errichtet.Gründungsmitglieder:
1. Franz Wursthorn
2. Christian Drexhage
3. Reinhard Lang
4. Wolfgang Reichmann
5. Tanja Hofer
6. Edgar Lieb
7. Günter Tschida